Affiliate-Hinweis
Allgemeine Offenlegung
Klarwahl ist ein redaktionelles Online-Angebot, das sich zumindest teilweise über sogenannte Affiliate-Programme finanziert. Diese Form der Finanzierung ist im Online-Journalismus weit verbreitet, muss aber nach geltendem deutschen und europäischen Recht transparent offengelegt werden. Mit dieser Seite kommen wir dieser Pflicht nach.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), vor allem § 5a Absatz 4 UWG zur Kennzeichnung kommerzieller Zwecke, das Telemediengesetz (TMG) sowie die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken 2005/29/EG in der durch die Modernisierungsrichtlinie 2019/2161 geänderten Fassung.
Was sind Affiliate-Links?
Ein Affiliate-Link ist ein Link zu einem Anbieter, der mit einer technischen Markierung versehen ist. Klickt ein Leser diesen Link an und tätigt anschließend einen Kauf beim verlinkten Anbieter, kann Klarwahl eine Provision erhalten. Die Höhe dieser Provision richtet sich nach dem jeweiligen Partnerprogramm und liegt typischerweise zwischen wenigen Prozent und einem festen Pauschalbetrag pro vermitteltem Geschäft.
Für den Leser entstehen durch das Anklicken eines Affiliate-Links keine zusätzlichen Kosten. Der Endpreis beim Anbieter ist identisch — unabhängig davon, ob der Zugang über einen normalen Link, eine Suchmaschine oder einen Affiliate-Link erfolgt ist.
Wo Affiliate-Links auftreten können
Affiliate-Links können grundsätzlich in zwei Kontexten auf Klarwahl auftreten: erstens in spezifischen Themen-Subseiten zu einzelnen Produkten, zweitens — seltener — als Verweis innerhalb redaktioneller Beiträge, sofern die Verlinkung redaktionell sinnvoll ist. In beiden Fällen sind Affiliate-Links als solche gekennzeichnet.
Innerhalb der acht redaktionellen Beiträge auf der Startseite verzichten wir grundsätzlich auf Affiliate-Verlinkungen, um eine klare Trennung zwischen Hintergrundeinordnung und kommerziellen Verweisen zu wahren.
Auswirkungen auf redaktionelle Unabhängigkeit
Affiliate-Beziehungen haben keinen Einfluss auf die Themen, die wir behandeln, und auf die Einschätzungen, die wir in unseren Beiträgen vornehmen. Insbesondere gilt: Wir nehmen kein Produkt in die redaktionelle Berichterstattung auf, weil dafür eine Affiliate-Provision gezahlt wird. Und wir verschweigen keine kritischen Punkte zu Anbietern, mit denen eine Affiliate-Beziehung besteht.
Wir sind uns bewusst, dass diese Trennung in jeder Affiliate-Konstruktion einen strukturellen Interessenkonflikt birgt. Wir gehen damit offen um — auch durch diese Hinweisseite — und unterwerfen uns den Grundsätzen unserer dokumentierten Methodik.
Partnernetzwerke
Klarwahl kann mit Affiliate-Netzwerken und einzelnen Partnerprogrammen kooperieren, die in der Europäischen Union ansässig sind oder die ihre Dienstleistungen rechtskonform innerhalb der EU anbieten. Eine konkrete Liste der jeweils aktiven Partnerprogramme stellen wir auf Anfrage über unsere Kontaktseite zur Verfügung.
Cookies und Tracking
Die Funktionsweise von Affiliate-Programmen beruht in der Regel auf der technischen Zuordnung eines Klicks zu einer späteren Bestellung. Diese Zuordnung erfolgt über Cookies oder vergleichbare Verfahren, die vom jeweiligen Partnerprogramm — nicht von Klarwahl selbst — gesetzt werden. Soweit auf Klarwahl Cookies eingesetzt werden, die einer Einwilligung bedürfen, holen wir diese vor dem Setzen der entsprechenden Cookies ein.
Hinweise und Fragen
Wer Fragen zur konkreten Ausgestaltung unserer Affiliate-Beziehungen hat oder Hinweise auf nicht gekennzeichnete Werbung in unseren Inhalten geben möchte, kann sich jederzeit per E-Mail an die Redaktion wenden. Die Kontaktdaten finden sich auf der Kontaktseite.