Versand · · Stefanie Bergmann

Internationale Lieferungen: Fristen, Zoll und Einfuhrabgaben

Pakete und Versandetiketten auf einem Sortiertisch in einem Logistikzentrum
Pakete aus Drittstaaten durchlaufen seit Juli 2021 grundsätzlich eine zollrechtliche Anmeldung.

Bestellungen aus dem Ausland sind im Onlinehandel längst Routine. Viele Käufer übersehen dabei jedoch, dass zwischen einer Lieferung aus einem EU-Mitgliedstaat und einer Sendung aus einem Drittstaat erhebliche Unterschiede bestehen. Das betrifft nicht nur Lieferzeiten, sondern auch Kosten, Verbraucherrechte und mögliche Zollabgaben.

EU-Binnenmarkt versus Drittstaaten

Innerhalb des EU-Binnenmarkts gelten einheitliche Verbraucherschutzregeln. Eine Bestellung aus Frankreich, Italien oder Polen unterliegt denselben Grundprinzipien wie ein Kauf im Inland: vierzehntägiges Widerrufsrecht, zweijährige Gewährleistung, einheitliche Vorgaben zur Preisangabe. Zollabgaben fallen nicht an, weil die Ware den Binnenmarkt nicht verlässt.

Bei Lieferungen aus Drittstaaten — etwa aus den USA, China, dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit oder asiatischen Ländern — sieht die Lage anders aus. Hier kommen Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls weitere Abgaben hinzu. Auch die Durchsetzung von Verbraucherrechten ist deutlich aufwendiger.

Einfuhrumsatzsteuer seit Juli 2021

Mit der EU-weiten Reform vom 1. Juli 2021 wurde die frühere Freigrenze von 22 Euro für die Einfuhrumsatzsteuer abgeschafft. Seither unterliegen alle Sendungen aus Drittstaaten der Einfuhrumsatzsteuer — unabhängig vom Warenwert. Der Steuersatz entspricht dem nationalen Umsatzsteuersatz, in Deutschland also in der Regel 19 Prozent, für bestimmte Produktkategorien 7 Prozent.

Bei Bestellungen bis 150 Euro werden Zollabgaben in der Regel nicht erhoben, die Einfuhrumsatzsteuer jedoch schon. Übersteigt der Warenwert 150 Euro, kommen zusätzlich Zollabgaben hinzu, deren Höhe vom Warentyp abhängt und in der Regel zwischen null und zwölf Prozent liegt.

Wer die Abgaben einzieht

In vielen Fällen erfolgt die Abrechnung der Einfuhrabgaben über den Paketdienstleister, der die Sendung zustellt. Dieser legt die Abgaben vor und verlangt vom Empfänger neben dem Zollwert auch eine Auslagepauschale, die je nach Anbieter zwischen sechs und fünfundzwanzig Euro betragen kann. Diese Gebühr ist im Vorab-Kaufpreis selten enthalten.

Einige große Marktplätze bieten inzwischen ein Verfahren an, bei dem die Einfuhrumsatzsteuer bereits beim Kauf berechnet und im Gesamtpreis ausgewiesen wird (IOSS-Verfahren). In diesem Fall entstehen bei der Zustellung keine zusätzlichen Kosten. Welches Verfahren angewandt wird, sollte vor dem Kauf erkennbar sein.

Realistische Lieferzeiten

Bestellungen aus außereuropäischen Drittstaaten dauern in der Regel länger als die in der Werbung angegebenen Fristen suggerieren. Realistisch sind zwischen zehn und dreißig Werktagen, abhängig vom Versandweg, der Zollabfertigung und dem Zustelldienst vor Ort. Express-Optionen sind möglich, aber meist teuer.

Werbeangaben wie „Schnelle Lieferung" oder „Versand innerhalb von 24 Stunden" beziehen sich häufig nur auf den Versand ab Lager — nicht auf die tatsächliche Zustellung. Wer eine zeitkritische Bestellung plant, sollte das im Produktbeschreibungstext oder in den Versandinformationen prüfen.

Was bei Verbraucherrechten zu beachten ist

Bei Drittstaaten-Bestellungen gilt nicht automatisch das EU-Verbraucherrecht. Verkauft ein Händler aus China oder den USA an deutsche Verbraucher, kann er sich vertraglich auf das Recht seines Sitzlandes berufen. In der Praxis bedeutet das, dass das deutsche oder europäische Widerrufsrecht im Streitfall schwer durchsetzbar ist.

Eine Ausnahme bilden Anbieter, die sich aktiv auf den EU-Markt richten — etwa durch eine deutschsprachige Website, Preise in Euro und Lieferung in EU-Mitgliedstaaten. In solchen Fällen kann nach der Rom-I-Verordnung das Verbraucherrecht des Wohnsitzlandes anwendbar sein. Eine ausführliche Darstellung des Widerrufsrechts finden Sie in unserem Beitrag zum 14-tägigen Widerrufsrecht.

Praktische Empfehlung

Vor einer Bestellung aus einem Drittstaat lohnt es sich, den voraussichtlichen Endpreis zu kalkulieren: Warenwert plus Einfuhrumsatzsteuer plus eventuelle Zollabgaben plus Auslagepauschale des Zustellers. Erst dieser Gesamtbetrag erlaubt einen ehrlichen Vergleich mit einem Angebot innerhalb der EU. In vielen Fällen ist der scheinbare Preisvorteil deutlich kleiner als auf den ersten Blick. Wer zusätzlich Wert auf Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung legt, sollte den europäischen Markt bevorzugen.

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